Championwahl

Reglement Championwahl Stiere

Zur Wahl des Simmental-Champions werden 3 – 5 Stiere zugelassen.
Sie müssen die Bedingung für Elitestiere erfüllen.
(ELITE Stiere erfüllen besondere Anforderungen bezüglich Zuwachs und Klassierung der Mutter. Der Stier hat eine TZ 205 von mind. 1400 g sowie eine Klassierung von mind. 3xVG (85 – 89). Die Stierenmutter hat eine Klassierung von mind. 3xVG (85 – 89) oder Beurteilung mind  4-4-4.)

Ausschlaggebend für die Auswahl ist die Synthesennote. Im Bedarfsfall werden auch Stellen nach dem Koma herangezogen. Somit werden die 3 bis 5 Stiere mit der höchsten Synthesennote an der Championwahl teilnehmen.

Pro Züchter dürfen maximal zwei Stiere teilnehmen. Hat ein Züchter mehr als zwei Stiere, die aufgrund der Bestimmungen an der Championwahl teilnehmen könnten, so hat er das Recht, die teilnehmenden Stiere selber zu bezeichnen.

Die zur Championwahl zugelassenen Stiere müssen am entsprechenden Stierenevent aufgeführt und vor Ort linear beschrieben worden sein.

Reglement durch den  Vorstand genehmigt und ab 01. März 2015 in Kraft

Reglement Wanderpreis Champion

Der Rassenclub Simmental Suisse besitzt einen geschnitzten Stier, als Wanderpreis. Diesen erhält der Besitzer des jeweils gewählten Rassenchampions, und er bleibt bis zum nächsten Stierenmarkt bzw. bis zur nächsten Championwahl in dessen Besitz. Als Erinnerung erhält der Besitzer eine schriftliche Anerkennung.

Der Wanderpreis bleibt immer im Besitze des Rassenclubs. Sollte die Championwahl aus irgend einem Grund nicht mehr stattfinden, so geht der Wanderpreis an den Besitzer mit den meisten Championstieren.

Dieses Reglement hat Gültigkeit solange die Championwahl durch geführt wird. Das Reglement Wanderpreis ist dem Reglement Champion anzufügen.

Reglement durch den Vorstand genehmigt und ab 13. März 2015 in Kraft